Grundlage: RVG
- Regelmäßig: 1,5 bis 1,8 Gebühr für außergerichtliches Tätigwerden in Zivilsachen, abhängig vom Gegenstandswert.
- In Straf-und Owi-Sachen Gebühren gern. RVG. Höhe kann variieren, abhängig von Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit.
- Stundensatz: 220,00 € zzgl. USt durchschnittlich. Auf-/ bzw. Abschläge möglich, abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit des zu behandelnden und zu bearbeitenden Falles.